Urheber- und Presserecht
Kompetenz durch Fachanwaltschaft
Rechtsanwalt Dr. Andreas Boele ist seit Oktober 2008 zur Fachanwaltschaft „Urheber- und Medienrecht“ zugelassen. Diese verhältnismäßig kleine und damit exklusive Fachanwaltschaft befasst sich insbesondere mit
- dem Urheberrecht
- dem Presserecht
- dem allgemeinen Äußerungsrecht
- dem Recht am eigenen Bild
- dem Persönlichkeitsrecht im Widerstreit mit dem Äußerungs-, Bild- und Presserecht
- dem Verlagsrecht
- dem Musikrecht
- dem Filmrecht und Filmförderrecht
- dem Rundfunkrecht
- den Bezügen des Urheber- und Medienrechts zum Wettbewerbsrecht und
- dem besonderen Verfahrensrecht (einstweilige Verfügung)
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Andreas Boele liegt dabei im Bereich des Äußerungsrechts, des Presserechts und des Persönlichkeitsrechts. Ein weiteres wichtiges Anliegen seiner Arbeit ist die Gestaltung, Abwehr und die Hilfe im Rahmen von urheberrechtlichen Rechtsverletzungen und Abmahnungen.